Hier lesen Sie die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema Luftdichtes Bauen...
Die Luftdichtheit ist gesetzlich im Gebäudeenergiegesetz (GEG) §13 vorgeschrieben. Mit luftdichten Gebäuden sind Gebäude gemeint, deren Gebäudehülle gem. den Normen DIN 4108-2 und DIN 4108-3 umlaufend und dauerhaft luftdicht ausgeführt wurde. Hierzu werden die Grenzwerte für die Luftwechselraten festgelegt, die von allen Beteiligten einzuhalten sind. Der lückenlose Verlauf der luftdichten Ebene sollte vom Planer als „rote Linie" in den Bauzeichnungen gekennzeichnet werden und entsprechend von den ausführenden Gewerken umgesetzt. Die Einhaltung der Luftdichtheit wird mithilfe eines Differenzdruckverfahrens (z. B. Blower-Door-Test) überprüft.
Es gibt die Behauptung, Wände oder sogar ganze Häuser müssten atmen können und luftdichte Gebäude seien ungesund. Die Vorstellung von Atemnot erschreckt viele Menschen. Es ist vielmehr wichtig, einen Unterschied zwischen kontrollierter Belüftung und unkontrollierter Belüftung zu machen.
Nötiger Luftaustausch soll immer über gezieltes Lüften ablaufen (egal ob man dafür zeitweise die Fenster öffnet oder sich auf technische Hilfsmittel verlässt). Wer auch über Ritzen, Fugen und Löcher in der Gebäudehülle lüftet, kann weder den heute üblichen Wohnkomfort erreichen noch Schimmel dauerhaft vorbeugen oder die Energiekosten senken.