Lesen Sie hier die häufigsten Fragen rund um das Thema Abdichtung, Kleben, illbruck und unsere Produkte...
Das ist ein Datum, nach dem der Hersteller eines Produkts nicht mehr die jeweils relevanten Produkteigenschaften sicherstellen kann und an dem die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Herstellers endet.
Bei den illbruck Produkten wird ein Ablaufdatum als EXP (expiry date) angegeben, bei dem es sich um das späteste Einbaudatum des Produktes handelt. Es sagt aus, dass die in dem Produktdatenblatt zugesicherten Eigenschaften des Herstellers gewährleistet werden, wenn das Produkt bis zu diesem Datum sach- und fachgerecht verbaut wird. Das EXP ist also kein Verfallsdatum im Sinne, dass das Produkt danach verdorben oder völlig unbrauchbar ist. Das EXP ist bei illbruck Produkten insbesondere an die den Produkteigenschaften ausgerichtet, die für die Produkt-Montage und Funktion wichtig sind (z.B. Ausbringung, Glättung oder Aufgehverhalten) und die lange Produktlebensdauer garantieren. Deswegen erlöscht die Hersteller Gewährleistungspflicht beim Produkteinbau nach EXP.
CLP steht für classification, labelling und packaging.
Die CLP-Verordnung ist die Verordnung (CE) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Stoffe und Gemische. Es ist der offizielle europäische Referenztext für die Anwendung des allgemeinen harmonisierten Systems im Arbeits- und Verbrauchssektor. Sie wurde am 31. Dezember 2008 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat am 20. Januar 2009 in Kraft. Am 31. März 2023 wurden neuen Gefahrenklassen eingeführt, die für Stoffe spätestens ab 01. Mai.2025 und für Gemische ab 01. Mai 2026 anzuwenden sind.
Die CLP-Verordnung soll gewährleisten, dass Arbeitnehmer und Verbraucher in der Europäischen Union durch die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien eindeutig über die mit Chemikalien verbundenen Gefahren informiert werden. Die CLP-Verordnung unterscheidet zwischen physikalischen Gefahren, Gefahren für die Gesundheit und für die Umwelt. Für Stoffe und Gemische sind von Herstellern Sicherheitsdatenblätter zu erstellen, in denen die als gefährlich eingestuften Einzelbestandteile angeführt werden müssen (siehe auch REACH-Verordnung).
REACH: Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals
Die REACH Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe wurde erlassen, um den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken, die durch Chemikalien entstehen können, zu verbessern. Sie regelt die Kommunikationspflichten innerhalb der Lieferkette. Sie verpflichtet Unternehmen, ihre gewerblichen Kunden zu informieren (Auskunftspflicht), falls in ihren Erzeugnissen ein gelisteter (Kandidatenliste) besonders besorgniserregender Stoff bis zu einem festgelegten Grenzwert enthalten ist.