Ein wesentlicher Kernpunkt bei der Baukonstruktion ist die Sicherheit – das gilt auch und gerade für den Fensterbereich. Ab einer bestimmten Sturzhöhe (meist 1 m, in Bayern 0,5 m) ist der Einbau einer sogenannten Absturzsicherung vorgeschrieben, was gerade bei modernen, heutzutage sehr beliebten bodentiefen Fenstern eine gezielte Planung voraussetzt.
Die einfachste Form der Absturzsicherung ist das allseits bekannte Geländer (behördensprachlich auch „Umwehrung“ genannt). Im häuslichen und öffentlichen Bereich sichert es zuverlässig Balkone, Treppen, Galerien und mehr.
Siehe z. B. Musterbauordnung:
Bei den Fenstern kommt traditionell eine tragende, massive Brüstung zum Zug, die einen Absturz verhindern soll. Aber schon bei dieser elementarsten aller Lösungen ist unbedingt zu beachten: Unterschreitet die Fensterbrüstung die vorgeschriebene Höhe (Landesbauordnung) – je nach Absturzhöhe zwischen 80 cm und 110 cm – muss eine zusätzliche Absturzsicherung angebracht und nachgewiesen werden. Dies gilt erst recht, wenn bodentiefe Fenster in der Planung vorgesehen sind.
Natürlich ist die Problematik alles andere als neu und es gibt effektive Wege, um die verlangte Absturzsicherung zu garantieren. Der Verbreitetste von ihnen ist das sogenannte "Französische Fenster", bei dem ein außen in der tragenden Wand verankertes Gitter den Fensterbereich schützt.
Jedoch gibt es heutzutage ein stechendes Argument gegen diese Methode:
Moderne Bauten werden aus energetischen Gründen üblicherweise von außen gedämmt. Eine die Dämmung querende Gitterbefestigung würde zur Wärmebrücke und möglichen Schwachstelle für die äußere Abdichtungsschicht. Um solche Risiken zu vermeiden, entscheiden sich Planer immer öfter für eine absturzsichernde Fensterausführung.
Fensterelemente gehören aus statischer Sicht zu den nichttragenden Bauelementen. Wird aber ein Fenster als absturzsicherndes Element eingesetzt, muss diese Funktion gem. der ETB-Richtlinie nachgewiesen werden. Absturzsichernde Fensterelemente sind Sonderkonstruktionen und deren tragwerkstechnischen Nachweise gehören zur „Hausstatik“. Es ist also vor der Montage eine prüffähige, durch einen Prüfstatiker gegengeprüfte Statik erforderlich.
Obwohl der Markt hier bereits vielfältige Lösungen bereitstellt, entsprechen viele Absturzsicherungen, die in den letzten Jahrzehnten gebaut wurden, nicht den Normen und Bestimmungen. Hierdurch begeben sich die Planer, Bauleitung und Montagefirmen in die Gefahr, nach § 319 StGB (Baugefährdung) zur Rechenschaft gezogen zu werden. Zudem führt die Nichteinhaltung von technischen Vorschriften zu einer Verlängerung der Haftung auf 30 Jahre.
Je nach Einbausituation des Fensters und der Baukörperbeschaffenheit ist es oft nicht möglich, das Fenster allein durch den Einsatz konventioneller Befestigungsmittel gegen Absturz zu sichern.
illbruck bietet für die absturzsichernde Montage von Fensterelementen ergänzend die illbruck FX760 Absturzsicherungs-Lasche an.
Bei absturzsichernden Fenstern / Verglasungen ist eine lückenlose Nachweiskette von der Verglasung bis zur Einleitung aller Lasten in die tragende Konstruktion vorzuweisen. Mithilfe der nebenstehenden Übersicht können Sie leicht für die von Ihnen verwendete Konstruktionsart überprüfen, ob alle benötigten Nachweise angedacht bzw. vorhanden sind.
Fensterelemente
Fensterelement
Fensterelement
Holm
Geländer
Fensterelement
Geländer (als Umwehrung gem. §38 Musterbauordnung)
Es entstehen immer neue Mischformen aus den o.g. Haupttypen zur Absturzsicherung, die jeweils vom Tragwerksplaner statisch auszuwerten und nachzuweisen sind.
Ergänzende Hinweise zur Geländerausführung
Die wichtigsten Normen und Bestimmungen rund um die Absturzsicherung:
Absturzsichernde Fenster sind Sonderkonstruktionen, die im Gegensatz zu den normal montierten Fenstern eines statischen Nachweises bedürfen. Vom Prinzip ist es mit Balkon- oder Treppengeländer vergleichbar. Diese statischen Berechnungen gehören zum Standsicherheitsnachweis des Gebäudes und werden von Bauingenieuren (Statikern) geführt. Wird dieser Nachweis von dem ausführenden Unternehmen gefordert, ist das nach VOB eine Sonderleistung, die entsprechend zu vergüten ist (also gleiches Vorgehen, wie heute bei Fassaden üblich).
Sind die verwendeten Fensterbefestigungsmittel nicht für die Absturzsicherung nachgewiesen, ist es möglich, diese Sonderanforderung durch entsprechende Zusatz-Befestigungsmittel zu erreichen. Dafür ist die illbruck FX760 Absturzsicherungs-Lasche konzipiert. Die bei der Prüfung nach der ETB-Richtlinie ermittelten Werte dienen dem Statiker zur Festlegung, wie viele von diesen Laschen und an welchen Stellen sie jeweils zu positionieren sind, um das Fensterelement absturzsichernd zu befestigen.